Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz, Brandschutz
Der Arbeitgeber haftet für Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz - Art. 207, §1, Arbeitsgesetzbuch.
Wir möchten Sie bei der Erfüllung dieser (und anderer) gesetzlich vorgeschriebener Pflichten in den Bereichen Sicherheit, Hygiene und Brandschutz unterstützen. Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen, keinen Sicherheitsspezialisten beschäftigen müssen! Sie können die Ausführung dieser Dienstleistungen eine externen Firma übertragen.
Einige der von uns gebotenen Dienstleistungen:
1. Führung einer Dokumentation im Bereich der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz und des Brandschutzes.
2. Identifizierung und Analyse von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Einschätzung des damit verbunden Risikos (nach der Risc-Score-Methode oder nach PN-N18002). Wir erinnern, dass die Durchführung einer Risikoeinschätzung für jeden Arbeitsplatz Pflicht ist – Art. 226 Arbeitsgesetzbuch,
3. Erarbeitung profilaktischer Programme, die das Berufsrisiko minimieren,
4. Erarbeitung von Beschreibungen der einzelnen Arbeitsplätze,
5. Erstellung von Instruktionen für die einzelnen Arbeitsplätze sowie die sichere Bedienung von Maschinen und Anlagen,
6. Überwachung und Messung schädlicher und belastender Bedingungen der Arbeitsumgebung,
7. Kontrolle der Gültigkeitsfristen ärztlicher Untersuchungen und Schulungen im Bereich Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz sowie ihre Durchführung.
8. Erstellung von Unfalldokumentationen:
- Protokoll zur Feststellung der Umstände und Ursachen eines Arbeitsunfalls,
- Statistische Dokumentation eines Arbeitsunfalls,
- Dokumentation eines Unfalls auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz.
9. Komplexe Einschätzung des Zustands des Unternehmens hinsichtlich Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz,
10. Überwachung und Erledigung von Angelegenheiten im Bereich des Brandschutzes, technische Kontrolluntersuchungen, Legalisierung der Handfeuerlöschgeräte




