
Vertretung von Insolventen
Es ist passiert! Ihre Insolvenz wurde festgestellt!
Das ist jedoch noch nicht das Ende! Sie haben jedoch das Recht auf aktive Beteiligung am Insolvenzverfahren, auch über einen Bevollmächtigten, also uns. Sie können die Arbeit des Insolvenzverwalters laufend kontrollieren, seine Handlungen bewerten, bei der Auflösung des Vermögens auf eine Weise, welche die Ansprüche der Gläubiger am ehesten befriedigt, mitwirken. Dies alles wird bei der Entscheidung über die Tilgung der Schuldforderungen während des Insolvenzverfahrens berücksichtigt (wenn Sie Ihrer Geschäftstätigkeit als natürliche Person nachgegangen sind). Ihre aktive Beteiligung am Insolvenzverfahren beugt negativen Auswüchsen, wie sie jedoch hin und wieder auftreten, vor!